Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2008 mit der Einrichtung einer Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt.
Neben Politikberatung, Forschung sowie Öffentlichkeitsarbeit formuliert sie Empfehlungen an Gesetzgeber und Regierungen in Bund und Ländern und nimmt Stellung zu menschenrechtlichen Fragen.
Kontakt:
Monitoringstelle zur UN Behindertenrechtskonvention
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: (030)259 359 450
Mail: monitoringstelle@institut-fuer-menschenrechte.de
Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de